Herbststurm voraus: Wie Sie Schäden erkennen, absichern und beweisen

Wenn im Herbst die ersten kräftigen Sturmtiefs über Deutschland hinwegziehen, ist es meist zu spät für spontane Schutzmaßnahmen. Umso wichtiger ist es, gebäudeseitige Schwächen frühzeitig zu erkennen, bauliche Risiken zu minimieren und im Schadenfall die Ursache korrekt einzuordnen. Denn nicht jeder Sturmschaden ist automatisch ein Versicherungsfall – insbesondere dann nicht, wenn Obliegenheiten verletzt oder Vorschäden ignoriert wurden.

Typische Schwachstellen: Wo der Sturm angreift

Dachbereiche, Fassadenverkleidungen und technische Aufbauten wie Antennen, Solarmodule oder Leuchtreklame zählen zu den klassischen Schwachpunkten. Besonders exponierte Gebäudeteile oder Konstruktionen mit nicht dokumentierten Umbauten geraten bei Windstärken ab 8 Bft schnell an ihre Belastungsgrenze.

Unsere Sachverständigen bei Condus erleben immer wieder:

  • unzureichend befestigte Dämmplatten oder Dachziegel,
  • lose oder nachträglich montierte Fassadenteile,
  • fehlende Wartung von Sicherungssystemen,
  • Vorschäden, die nie fachgerecht behoben wurden.

Wird in solchen Fällen ein Schaden gemeldet, prüfen Versicherer genau, ob ein versicherter Sturm vorlag – und ob der Schaden sturmtypisch ist oder Folge mangelhafter Instandhaltung.

Sturmtypisch oder nicht? Die juristisch entscheidende Frage

Versicherungstechnisch gilt ein Sturmereignis in der Regel ab Windstärke 8 (rund 62 km/h) als auslösender Faktor. Doch selbst wenn ein entsprechendes Windereignis nachgewiesen werden kann, ist das noch keine automatische Leistungszusage. Entscheidend ist:

  • Wurde das Bauteil sachgerecht befestigt?
  • War der Zustand des Gebäudes für diese Belastung ausgelegt?
  • Gab es Vorschäden oder Hinweise auf Gefahrenpotenzial?

Ein Sturmschaden kann von der Regulierung ausgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen hat, z. B. durch unterlassene Wartung oder Missachtung von Sicherungspflichten.

Condus schafft Klarheit

Unsere zertifizierten Sachverständigen prüfen Schadenbilder fachlich fundiert und nachvollziehbar. Dazu gehören:

  • Begutachtung der konkreten Schadensituation,
  • Beurteilung von Befestigung, Material und Ausführung,
  • Plausibilitätsprüfung: Sturmtypisch oder nicht?
  • Ermittlung von Vorschäden oder Planungsfehlern,
  • Aufzeigen von Regresspotenzialen.

Das Ergebnis: Ein belastbares Gutachten, das Klarheit für alle Beteiligten schafft – und die Grundlage für faire Entscheidungen bildet.

Fazit: Jetzt prüfen, statt später streiten

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern regelmäßig auch hohe Windlasten. Wer jetzt handelt, kann mögliche Schwachstellen sichern, Risiken dokumentieren und im Ernstfall auf nachvollziehbare Fakten zurückgreifen.

Sie möchten Ihre Objekte präventiv prüfen lassen oder einen aktuellen Sturmschaden bewerten?
Sprechen Sie uns an: info@condus.de